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Ablauf & Infos
TERMINABSAGE
Bildfreigabe

Ablauf / Infos zu Shootings

Vor dem Shooting

  • bei Interesse an einem Shooting schickst Du mir einfach eine Anfrage mit Infos zu Umfang, Art und Location (falls Du das schon weißt)...

  • dann machen wir einen Termin und die Location aus (vorab kannste dir schon mal einen Termin unter freie Termine aussuchen)

  • bei Standart-Shootings schickst Du mir die Anfrage bitte über den Chat (links unten). Ich benötigen nur deine Daten (Vertrag nicht notwendig // wie immer gilt auch hier bei Übersendung deiner Daten deine Zustimmung zum Datenschutz), bei Standart-Shootings gilt Brief, Fax, Facebook, Mail, Telefon, WhatsApp usw. auch als verbindliche Buchung (siehe unten: Terminabsagen)

  • bei Hochzeiten gilt die Buchung nur noch mit Vertrag als verbindlich (Passwort gibts auf Anfrage).... und dann bitte den Vertrag downloaden und per Post, Fax oder Mail zukommen lassen...

Während des Shootings

  • beim Shooting selbst dauert es erfahrungsgemäß etwas bis man rein kommt und die passenden Posen findet, die dich von deiner besten Seite zeigen. Zwischendurch lasse ich dich immer mal wieder einen Blick auf mein Display werfen, damit du mir ein Feedback geben kannst, wie du dir am Besten gefällst. Nach einer Stunden habe ich zwischen 150-250 Fotos auf meiner Speicherkarte und wir haben Deine und meine Ideen abgearbeitet.

  • die Bezahlung erfolgt nach dem Shooting in bar oder gern per Überweisung / Paypal

Nach dem Shooting

  • lade ich die Bilder in einen passwortgeschützten Ordner auf meiner Homepage und Du kannst die Bilder in Ruhe sichten und Deine Lieblingsbilder auswählen. Es reicht mir eine Auflistung der Bildnummern per Mail...

  • ich mache mich sobald ich von Dir die Auswahl genannt bekommen habe an die Bearbeitung. Da ich die Fotografie nur als Hobby betreibe kann die Bearbeitung etwa 2 Wochen (bei Hochzeiten 4 Wochen) dauern. Sobald ich fertig bin bekommst Du die Bilder in diversen Versionen auf DVD gebrannt und ich schick sie Dir per Post zu...

 

 

Terminabsagen Shootings

Bei Absage schon vereinbarter Termine, aus Gründen, die beim Kunden liegen (auch Wetter - bewölkt ist kein Grund bei Outdoor-Fotografie - ist mir sogar am liebsten ;) ), berechne ich ein Ausfallshonorar des in Rechnung zu stellenden Betrages. Wetter wie bewölkt ist kein Absagegrund - ist sogar von Vorteil. 

  • 8 – 5 Werktage vorher: 30 % der vereinbarten Fotoshootingkosten

  • 4 – 2 Werktage vorher: 50 % der vereinbarten Fotoshootingkosten

  • 1 Werktag vorher: 100 % der vereinbarten Fotoshootingkosten

  • Unentschuldigtes Fernbleiben: 100 % der vereinbarten Fotoshootingkosten

 

(Zeitausfallgebühr nach § 615 BGB )

 

Als verbindliche Buchung gelten Buchungen in folgender Form: Brief, Telefon, e-mail, WhatsApp, Facebook, Online Buchung durch Formular.
Das Fernabsatzgesetz findet keine Anwendung.
Als Werktage zählen die Wochentage von Montag bis Samstag 14:00 Uhr (ausgenommen Feiertage).

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Auch bei im Ausland erbrachten Tätigkeiten gilt deutsches Recht als vereinbart.

Für Hochzeiten gelten gesonderte Stornobedingungen und Gebühren - siehe AGB´s. - Auszug: 

Für den Fall, dass die Auftraggeber sich dazu entschließen, vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, so ist dies nur zu folgenden Stornobedingungen möglich:

Nach der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen verbleibt die Anzahlung als Aufwandsentschädigung / Ausfallgebühr beim Auftragnehmer. Zusätzliche Stornogebühr:

  • bis 12 Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstermin ist als Stornogebühr ein Betrag in Höhe von 25 % der vereinbarten Auftragssumme zu bezahlen

  • bis 8 Wochen vor dem Hochzeitstermin 50 % und

  • bis 1 Woche vor dem Hochzeitstermin 100 % vom vereinbarten Preis.

(vereinbarte Auftragssumme richtet sich nach der im Vertrag festgelegten geplanten Dauer)

Absagen nur schriftlich möglich. 

 

Hinweis zu den Bildrechten (Verwendung der Bilder)

Auszug aus meinen AGB´s:

 

§7. Nutzungsrecht und Urheberrecht 

(1) Die Urheberrechte an den Fotos liegen immer bei Jessica Weis Fotografie. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. 

(2) Die Auftraggeber erklären sich ausdrücklich damit einverstanden zu sein, dass der Auftragnehmer die angefertigten Lichtbilder insbesondere zu Referenzzwecken zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt veröffentlichen, vervielfältigen und verwenden darf.

(3) Sollten Sie sich für Aufnahmen zur Erweiterung meines Portfolios als Model „Model FREE Shooting“ zur Verfügung stellen, so erklären sich sich automatisch einverstanden, dass Ihre Fotos zur gewerblichen Nutzung und Veröffentlichung genutzt werden dürfen.
(4) Sie erhalten von mir Bilder im Originalformat ohne Wasserzeichen, diese sind ausschließlich für den privaten eigenen Gebrauch bestimmt (einfache private Nutzungsrechte). 
Sie dürfen NICHT bearbeitet (Filter, schwarz-weiß o.ä.), noch an Dritte verkauft werden, sofern keine schriftliche Erlaubnis von Jessica Weis Fotografie erteilt wurde.
Eine kommerzielle Nutzung ist ohne Absprache mit Jessica Weis Fotografie  nicht gestattet. 

(5) Die privaten Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen. 

(6) Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen. 

(7) Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz. 

(8) Bearbeitungen oder Umgestaltungen des erhaltenes Bildes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers, Jessica Weis Fotografie, des bearbeiteten oder umgestalteten Bildes veröffentlicht oder verwertet werden.(§23UrhG)

(9) Auch Vorschaubilder (Galerieauswahl), Bilder von der Homepage dürfen nicht kopiert (z.B. via Screenshot), vervielfältigt und in ihrer Ursprungsform verändert (z.B.. durch Filter) werden.

 

Bei Nichteinhaltung der unter §7 aufgeführten Punkte kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

In Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem Fotografen kann gengen einen Auffpreis von 20 % auf den Shootingkomplettrpreis die Bildfreigabe abgelehnt werden.

 

 

Allgemeine Infos:

  • ich bin keine ausgebildete Fotografin, sondern habe mir das so nebenbei selbst beigebracht

  • Shootings kann ich nur am Wochenende anbieten, da ich unter der Woche meinem Bürojob nachgehe... und von der Uhrzeit her gehts immer ab Mittag..

  • ich habe mittlerweile ein kleines Tageslicht-Studio, aber wie man an meinem Portfolio sieht finden die meisten Shootings eigentlich immer Outdoor statt...

 

Das sind die wichtigsten Infos im Überblick... bei Fragen wie immer einfach melden...

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